Noch im Mai gelang einigen Imkern aus der Region ein überraschender Schlag gegen Monsanto, als das Verwaltungsgericht Augsburg verfügte, dass der Konzern vor der Blütezeit sämtlichen Genmais abernten müsse. Weniger bekannt ist allerdings, dass dieses Urteil nur 7 Wochen später vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof revidiert wurde. Die Begründung dafür ist, dass schließlich ein Mindestabstand zwischen Bienen und Mais von 1,5-2km eingehalten werde (,Unter extremen Bedingungen lassen sich Bienen dazu bringen, sich bis zu 10 Kilometern vom Stock zu entfernen’, Quelle: Bienenforschung Würzburg).

Monsanto führt 500 Prozesse dieser Art jährlich! Besonders bekannt ist dabei der Fall des kanadischen Bauern Percy Schmeißer.

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